• 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
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    1 year ago

    so lange keiner zu tode kommt, ermittelt man entsprechend halbherzig. wenn jemand zu tode kommt, stellt man die ermittlungen ein. das macht DE ja öfters so

    Ist leider auch meine Erfahrung. Nun ist keiner zu Tode gekommen, aber auf den Kosten bin ich komplett sitzengeblieben, weil “kein öffentliches Interesse” besteht, und “der Täter nicht ermittelt werden” konnte und das ganze daher eingestellt wurde.

    Als Verbrecher muss man sich also nur gut genug verstecken können und kommt komplett straffrei davon.