Big Brother is watching: Wie in anderen europäischen Städten könnte es bald auch in deutschen Innenstädten Videokontrollen im öffentlichen Parkraum geben. Laut Medienberichten wollen die Länder, dass die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz dafür ändert.
Ja, kann. Ob er darf ist doch die Frage. Das wäre dann der Punkt wo man das dürfen untersagen sollte, nicht beim Parkzettel schreiben.
Welche rechtlichen Gründe sollen das sein?
Wer macht das schon, der Staat?
Kann das ohne explizite Einwilligung DSGVO konform sein?