Zahlreiche Firmen aus der deutschen Windkraftbranche haben die Behörden verklagt. Sie werfen ihnen Untätigkeit in Genehmigungsverfahren vor. Mecklenburg-Vorpommern sticht mit 19 Fällen deutlich heraus.
Sagt der Artikel echt in keinem Wort… Zuständig sind in der Regel die unteren Immisionsschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte (also quasi Umweltamt u.Ä.). In bestimmten Fällen mischen sich aber auch die Länder ein (Großprojekte etc.).
Das ganze Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).
Sagt der Artikel echt in keinem Wort… Zuständig sind in der Regel die unteren Immisionsschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte (also quasi Umweltamt u.Ä.). In bestimmten Fällen mischen sich aber auch die Länder ein (Großprojekte etc.).
Das ganze Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).
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