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Sagt der Artikel echt in keinem Wort… Zuständig sind in der Regel die unteren Immisionsschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte (also quasi Umweltamt u.Ä.). In bestimmten Fällen mischen sich aber auch die Länder ein (Großprojekte etc.).
Das ganze Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).deleted by creator